Selbstentladung
Innerhalb von 3 Monaten verlieren Akkus bis zu 80 % ihrer geladenen Kapazität (außer Li-Ion/LiPo und der neuen NiMH-Generation, die bis zu 85 % ihrer Kapazität über ein Jahr halten kann).
Auf dem Markt und im allgemeinen Gebrauch finden sich viele Arten von Batteriebezeichnungen. Die ursprüngliche Bezeichnung nach der alten ANSI-Norm gilt heute nur noch als reine Größenbezeichnung. Die aktuelle Norm für die Bezeichnung von Alkaline-Batterien ist die neue IEC-Norm. Dabei entspricht der erste Buchstabe dem elektrotechnischen System der Zelle: L = Alkaline/– = Zink-Kohle/C = Lithium/K = NiCd/H = NiMH.
NiCd-Akkus: Seit dem 26.9.2008 gilt die EU-Richtlinie 2006/66/EG. Ab diesem Zeitpunkt ist aufgrund der in NiCd-Akkus enthaltenen Schwermetalle mit wenigen Ausnahmen die Herstellung und der Vertrieb u. a. von NiCd-Einzel-Akkus verboten.
Um die Leistungsfähigkeit der Akkus dauerhaft zu gewährleisten, sollten nur Ladegeräte mit einer intelligenten Ladeüberwachung und einer -ΔU-Lade-Endabschaltung verwendet werden.